

Der Verfassungsrat entscheidet über eine erste vorrangige Verfassungsfrage zum Thema CBD.
Der Verfassungsrat hat über eine vorrangige Verfassungsfrage zum CBD entschieden. Es ging um die Einstufung von CBD als Betäubungsmittel gemäß Gesetz und darum, dass dies die unternehmerische Freiheit einschränkt.
Der Verfassungsrat hat den Antrag abgelehnt, aber die Frage der Einstufung von CBD als Betäubungsmittel nicht entschieden und überlässt dem Staatsrat die Entscheidung zu diesem Thema. Vorerst ändert diese Entscheidung nichts an der aktuellen Situation.
Aber nichts ist verloren, zahlreiche Verfahren werden vor Gericht verhandelt und könnten das Verbot von CBD-Blüten aussetzen.
Was sagt die Entscheidung des Verfassungsrats?
Letzten Freitag hat der Verfassungsrat sein Urteil zu einer am 13. Oktober eingereichten vorrangigen Verfassungsfrage gefällt, die die Einstufung von CBD als Betäubungsmittel betraf. Er hat somit das Argument der Verfassungswidrigkeit der Artikel L 5132-1, -7 und -8 des Gesundheitsgesetzbuchs zurückgewiesen.
Entgegen dem, was in den Medien zu lesen war, ändert diese Entscheidung nichts an der Ende des Jahres veröffentlichten Verordnung und dem Verbot des Verkaufs von Hanfblüten.
Der Verfassungsrat hat die ihm vorgelegte QPC geprüft und festgestellt, dass die zur Beurteilung vorgelegten Artikel die unternehmerische Freiheit in keiner Weise einschränken. Außerdem erklärte der Verfassungsrat, dass die Einstufung von CBD als „giftige Substanz“ und als „Betäubungsmittel“ nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Die Entscheidung darüber obliegt somit dem Staatsrat.
Der Verfassungsrat hat in seinem Urteil bestätigt, dass ein Betäubungsmittel durch ein Abhängigkeitsrisiko und gesundheitsschädliche Wirkungen gekennzeichnet ist. Diese zwei Kriterien schließen CBD von den Betäubungsmitteln aus (was die Europäische Union und die WHO bereits anerkannt haben). Es liegt nun an den CBD-Profis, dies vor den Richtern des Staatsrats zu beweisen.
Diese Entscheidung bringt also nicht viel in Bezug auf die Legalisierung von CBD-Blüten und hat keine Auswirkungen auf die am 31. Dezember veröffentlichte Verordnung. Sie öffnet jedoch die Tür zur Debatte über die Einstufung von CBD als Betäubungsmittel und damit zu einer möglichen uneingeschränkten Legalität.
Eine Zustimmung zu unserem Antrag wäre zwar kein Rückschlag für unseren Kampf gewesen, aber ein kleiner Vorteil für unsere zukünftigen Aktionen.
CBD-Regulierung: Was wird jetzt passieren?
Diese Entscheidung ist keineswegs ein Endpunkt, sondern nur der Anfang des Kampfes der gesamten CBD-Branche, um endlich die Legalisierung von CBD in all seinen Formen zu erreichen.
Am Freitag, den 14. Januar, wird der Staatsrat sein Urteil zum Eilantrag auf Freiheit fällen, der nach der Verordnung vom 31. Dezember eingereicht wurde. Wenn die Entscheidung zu unseren Gunsten ausfällt, würde die Verordnung ausgesetzt, bis sie von den zuständigen Stellen eingehender geprüft wird.
Wir erwarten auch die Antwort bezüglich einer weiteren QPC, über die der Verfassungsrat bis Ende des Monats entscheiden muss.
Bis zu diesen Urteilen hoffen wir, dass die Regierung keinen Erlass an die Präfekten herausgibt, der die Ordnungskräfte dazu anregen würde, gegen unsere Geschäfte vorzugehen: Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Gewahrsamnahmen…
Außerdem findet am 13. Januar im Nationalparlament eine Debatte über die Legalisierung von Cannabis statt. Ein Gesetzentwurf wurde von Abgeordneten der France Insoumise eingereicht, um den Konsum und Verkauf von Cannabis zu erlauben. Es besteht kein Zweifel, dass dieser Entwurf abgelehnt wird, da die derzeitige Regierung eindeutig gegen jegliche Veränderung ist.
Doch weit davon entfernt verloren zu sein, beginnt der Kampf um die Legalisierung der CBD-Blüten und -Blätter gerade erst.