Der Verfassungsrat entscheidet über eine erste vorrangige Frage der Verfassungsmäßigkeit rund um die CBD.
Der Verfassungsrat hat über eine vorrangige Frage der Verfassungsmäßigkeit der CBD entschieden. Dabei ging es um die Einstufung von CBD als Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes und die Tatsache, dass dadurch die Unternehmerfreiheit eingeschränkt wird.
Der Verfassungsrat lehnte den Antrag ab, klärte jedoch nicht die Frage der Einstufung von CBD als Betäubungsmittel und überließ es dem Staatsrat, über diese Frage zu entscheiden. Diese Entscheidung ändert vorerst nichts an der aktuellen Situation.
Aber nichts ist verloren, viele Klagen werden vor Gericht geführt und könnten zur Aufhebung des Verbots führen CBD-Blüten.
Was steht in der Entscheidung des Verfassungsrates?
Am vergangenen Freitag verkündete der Verfassungsrat sein Urteil zu einer vorrangigen Frage der Verfassungsmäßigkeit, die ihm am 13. Oktober vorgelegt wurde und die die Einstufung von CBD als Betäubungsmittel betraf. Damit wies er das Argument der Verfassungswidrigkeit der Artikel L 5132-1, -7 und -8 des Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen zurück.
Im Gegensatz zu dem, was wir in den Medien gelesen haben, ändert diese Entscheidung nichts das Ende des Jahres veröffentlichte Dekret und das Verbot der Vermarktung von Hanfblüten.
Der Verfassungsrat untersuchte daher die zu seinem Urteil vorgelegte QPC und kam zu dem Schluss, dass die seiner Beurteilung vorgelegten Artikel die Unternehmerfreiheit in keiner Weise beeinträchtigten. Darüber hinaus erklärte der Verfassungsrat auch, dass die Einstufung von CBD als „giftige Substanz“ und als „Betäubungsmittel“ nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle. Es obliegt daher dem Staatsrat, über diese Frage zu entscheiden.
Allerdings bestätigte der Verfassungsrat in seinem Urteil, dass ein Betäubungsmittel mit der Gefahr einer Abhängigkeit und gesundheitsschädlichen Auswirkungen verbunden sei. Diese beiden Kriterien schließen CBD daher von Betäubungsmitteln aus (was die Europäische Union und die WHO bereits zugelassen haben). Es bleibt daher Sache der CBD-Experten, dies vor den Richtern des Staatsrates zu beweisen.
Diese Entscheidung trägt daher nicht wesentlich zur Legalisierung von CBD-Blüten bei und hat keine Auswirkungen auf das am 31. Dezember veröffentlichte Dekret. Es öffnet jedoch die Tür für eine Debatte über die Einstufung von CBD als Betäubungsmittel und damit für eine mögliche Legalität ausnahmslos.
Die Zustimmung zu unserem Antrag wäre für unseren Kampf keineswegs negativ gewesen, sie wäre jedoch ein kleiner Pluspunkt für unser zukünftiges Handeln gewesen.
CBD-Verordnung: Was passiert jetzt?
Diese Entscheidung ist keineswegs endgültig, sondern nur der Beginn des Kampfes der gesamten CBD-Industrie für die endliche Legalisierung von CBD, und zwar in all seinen Formen.
An diesem Freitag, dem 14. Januar, muss der Staatsrat sein Urteil über die einstweilige Verfügung verkünden, die im Anschluss an das Dekret vom 31. Dezember eingereicht wurde. Wenn die Entscheidung zu unseren Gunsten ausfällt, wird die Anordnung ausgesetzt, während sie von den zuständigen Behörden eingehender geprüft wird.
Wir warten auch auf die Antwort bezüglich eines weiteren QPC, über den der Verfassungsrat bis Ende des Monats entscheiden muss.
Während wir auf diese Urteile warten, hoffen wir, dass die Regierung dem Präfekten kein Rundschreiben zukommen lässt, das die Polizei dazu ermutigen würde, gegen unsere Geschäfte vorzugehen: Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Polizeigewahrsam usw.
Darüber hinaus wird am 13. Januar in der Nationalversammlung eine Debatte über die Legalisierung von Cannabis stattfinden. Tatsächlich wurde von Mitgliedern der France Insoumise ein Gesetzesentwurf zur Genehmigung des Konsums und der Vermarktung von Cannabis eingebracht. Es besteht kein Zweifel, dass dieses Projekt abgelehnt werden sollte, da die derzeitige Regierung jeglichen Entwicklungen eindeutig verschlossen ist.
Der Kampf um die Legalisierung ist jedoch noch lange nicht verloren CBD-Blüten und -Blätter fängt gerade erst an.